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Semesterticket gefälscht – deutschlandweite Verteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht

Der technische Fortschritt macht es immer einfacher, Studentenausweise und Semestertickets zu fälschen. Man macht sich häufig solange keine Gedanken darüber, bis ein Kontrolleur im Rahmen einer Fahrscheinprüfung plötzlich den Personalausweis fordert und mitteilt, dass der Studentenausweis gefälscht sei. Erst jetzt wird einem bewusst, dass gegebenenfalls eine Urkundenfälschung, ein Betrug oder eine Beförderungserschleichung vorliegen könnten. Häufig fragt man sich, was die Voraussetzungen für einen Betrug und eine Urkundenfälschung sind und welche Strafe im Falle einer Verurteilung droht. Hat man im Falle einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe zu rechnen. Rechtsanwalt Dietrich beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einem gefälschten Semesterticket / Studentenausweis. Sie erfahren insbesondere:

Welche Semestertickets werden gefälscht

Unabhängig davon, in welcher Form das Semesterticket von der Uni herausgeben wird, werden Studentenausweise gefälscht.

Ist das Semesterticket eine Chipkarte, betrifft die Fälschung meist den Gültigkeitsvermerk, also die Datumsangabe. Sollte man im Besitz einer entsprechenden Beschriftungsmaschine sein, werden zunehmend auch komplett neue Chipkarten hergestellt. Rohlinge für Chipkarten sind einfach über das Internet zu beziehen. Gibt die Uni den Studentenausweis in Papierform heraus, wird häufig das ganze Ticket eingescannt, am PC bearbeitet und mit neuen Angaben zum Namen, zur Immatrikulation oder zur Gültigkeit ausgedruckt.

Welche Straftaten kommen bei einer Fälschung in Betracht?

Wer nach einer Schwarzfahrt im öffentlichen Nahverkehr seine Personalien angeben muss, fragt sich regelmäßig, welche Straftatbestände verwirklicht worden sind. Beim Schwarzfahren sind regelmäßig drei Straftatbestände einschlägig. Hierzu zählen das Erschleichen von Leistungen bzw. die Beförderungserschleichung gem. § 265b StGB, die Urkundenfälschung gem. § 267 StGB und der Betrug gem. § 263 StGB.

Urkundenfälschung durch gefälschten Studentenausweis

Eine Urkundenfälschung gem. §267 StGB begeht insbesondere, wer eine gefälschte Urkunde herstellt oder ein gefälschte Urkunde gebraucht. Wer einen Studentenausweis in der Absicht fälscht, diesen als Fahrausweis zu benutzen, macht sich bereits mit der Herstellung wegen Urkundenfälschung strafbar. Sollte der Betroffene gegenüber den Kontrolleuren oder der Polizei nicht mitteilen, wer den Studentenausweis gefälscht hat, kann regelmäßig die Polizei nicht belegen, wer für die Herstellung verantwortlich ist. Anders sieht es aus, wenn z.B. im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung Nachweise gefunden werden, die belegen, wer das Semesterticket hergestellt hat.

Aber auch der Gebrauch des gefälschten Semestertickets stellt eine Urkundenfälschung dar.

Betrug durch gefälschtes Semesterticket

Neben der Urkundenfälschung kommt ein Betrug gem. § 263 StGB in Betracht. Ein Betrug liegt immer dann vor, wenn man aufgrund einer Täuschung einen Irrtum erregt, aufgrund dessen der Geschädigte eine Verfügung über sein Vermögen vornimmt und diese Verfügung zu einem Schaden führt.

Der Kontrolleur hat im Auftrag des Verkehrsunternehmen den Auftrag, von den Fahrgästen, die nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, dass erhöhte Beförderungsentgelt zu erheben. Sobald man dem Kotrolleuer den gefälschten Studentenausweis vorlegt, soll der Kontrolleur abgehalten werden, das erhöhte Beförderungsentgelt zu erheben. Sollte der Kontrolleur die Fälschung nicht bemerken, würde dem Verkehrsunternehmen ein Schaden in Höhe des erhöhten Beförderungsentgeltes entstehen und ein vollendeter Betrug würde vorliegen.

In den meisten von Rechtsanwalt Dietrich bearbeiteten Fällen ist dem Kontrolleur aufgefallen, dass der Studentenausweis gefälscht war. In diesem Fall kommt es zur Erhebung des Erhöhten Beförderungsentgeltes. Da kein Schaden eingetreten ist, liegt kein vollendeter Betrug, sondern ein versuchter Betrug vor. Auch ein versuchter Betrug ist strafbar.

Beförderungserschleichung durch gefälschten Studentenausweis?

Nach § 265a StGB macht sich strafbar, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, soweit die Tat nicht aufgrund speziellerer Vorschriften strafbar ist. Die Leistungserschleichung gem. § 265a StGB ist somit ein Auffangtatbestand, der immer nur dann eingreift, wenn lediglich ohne Fahrschein schwarzgefahren ist. Sobald ein gefälschter Studentenausweis vorgezeigt worden ist, sind die spezielleren Straftatbestände der Urkundenfälschung und des Betruges einschlägig.

Welche Strafe droht beim Schwarzfahren?

Aus Sicht der Beschuldigten ist die Fälschung des Semestertickets ein Kavaliersdelikt – ähnlich dem bloßen Schwarzfahren ohne gefälschten Fahrausweise. Der Gesetzgeber sieht das jedoch anders.

Zunächst ist bereits das einfache Schwarzfahren als sog. Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB strafbar. Die Strafandrohung beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. An der strafrechtlichen Bewertung ändert sich im Übrigen auch dann nichts, wenn der Schwarzfahrer das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € entrichtet hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist lediglich der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch, der eine Strafbarkeit nicht wieder entfallen lässt.

Das Schwarzfahren mit einem gefälschten Semesterticket unterscheidet sich jedoch wesentlich vom Schwarzfahren ohne gefälschtes Semesterticket bzw. Studentenausweis.

Strafe bei Urkundenfälschung und Betrug

Nach § 267 StGB wird eine Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe Strafmaß sieht der Betrug in § 263 StGB vor. Auch der Betrug kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Im Verhältnis zum einfachen Schwarzfahren ist die Strafandrohung beim Betrug und der Urkundenfälschung deutlich erhöht. Das einfache Schwarzfahren kann maximal mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden. Beim Betrug und bei der Urkundenfälschung kann ein Gericht auf eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren erkennen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige beim Schwarzfahren?

In der Regel verzichten Beförderungsunternehmen auf eine Strafanzeige beim ersten Schwarzfahren. Häufig muss der Betroffene innerhalb eines gewissen Zeitraumes wiederholt ohne Fahrschein angetroffen werden, bevor eine Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Z.B. wird in Berlin durch die BVG erst bei dreimaligen Schwarzfahrens häufig eine Strafanzeige erstattet. Aber bereits bei zweimaligem Schwarzfahrens erfolgt die Anzeige, soweit man z.B. zwei Mal an einem Tag erwischt worden ist.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige bei gefälschten Semesterticket?

Wird man mit einem gefälschten Studentenausweis erwischt, wird die Anzeige bei der Polizei immer erfolgen. Erfahrungsgemäß wird es nicht helfen, sich beim Beförderungsunternehmen zu entschuldigen. Man sollte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sich das Strafverfahren durch Zuwarten alleine erledigt.

Eintrag im Führungszeugnis

Neben der bloßen Strafhöhe sollte berücksichtigt werden, dass eine strafrechtliche Verurteilung zu einem Eintrag im Bundeszentralregister führt. Eintragungen im Bundeszentralregister können sich in unterschiedlicher Weise nachteilig auf den weiteren Lebensweg auswirken. Insbesondere sind Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis wegen Betrugs oder Urkundenfälschung in zahlreichen Arbeitsverhältnissen sehr problematisch. Eintragungen im Bundeszentralregister können auch Auswirkungen auf die Erteilung eines Visums haben. Vor der Erteilung eines Visums muss man regelmäßig angeben, ob man vorbestraft ist.

Verteidigung gegen den Vorwurf gefälschtes Semesterticket

Wer beim einfachen Schwarzfahren erwischt worden ist, erfährt regelmäßig erst durch die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder die Übersendung des schriftlichen Anhörungsschreibens davon, dass gegen ihn ein Strafverfahren geführt wird. Anders sieht es aus, wenn man mit einem gefälschten Semesterticket erwischt worden ist. Regelmäßig teilt bereits der Kontrolleuer mit, dass das Ticket gefälscht ist und dass es zur Anzeige kommen wird.

In allen Fällen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Man sollte weder gegenüber dem Kontrolleuer noch gegenüber der Polizei mündlich oder schriftlich vermeintlich entlastende Angaben machen oder reumütig das Geschehen einräumen.

Vielmehr sollte man sich schnellstmöglich an einen auf Betrugs- und Urkundsdelikte spezialisierten Strafverteidiger wenden. Dieser wird vor einer Einlassung zunächst Akteneinsicht in die Strafakte nehmen. Hier wird er prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden den Vorwurf beweisen können. Es kommt immer wieder vor, dass aufgrund von Verwechslungen dieser Nachweis nicht möglich ist. Sollte der Nachweis möglich sein, kommt häufig eine Verfahrenseinstellung ohne Verurteilung bei konsequenter Verteidigung in Betracht.

Vorladung als Beschuldigter - Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich

Rechtsanwalt Dietrich ist bereits seit vielen Jahren deutschlandweit ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er hat bereits viele Mandanten geholfen, denen vorgeworfen worden ist, ein Semesterticket oder einen Studentenausweis gefälscht zu haben. Sobald Sie Kenntnis haben, dass gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines gefälschten Studentenausweises geführt wird, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen unverbindlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Sollten Sie einen Besprechungstermin in Berlin z.B. aufgrund der Entfernung, nicht wahrnehmen können, können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail senden.